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Die selbstverständliche Vorstellung, dass betriebliches Handeln rechtskonform sein muss, hat sich zu der Forderung weiterentwickelt, dass jedes Unternehmen im
Interesse des Unternehmens selbst und zum Schutze seiner Kunden alle organisatorischen Vorkehrungen treffen muss, Rechtsverstöße oder Abweichungen von selbstgesetzten Regelungen zu
verhindern.
Damit stellt das Unternehmen die Einhaltung und Überwachung von Gesetzen, Richtlinien, internen Standards und freiwilligen Kodizes sicher. Mit der anhaltenden
Weiterentwicklung des Themas wird die Umsetzung von Compliance in Unternehmen immer aufwändiger. Unter dem Gesichtspunkt der Corporate Governance ist Compliance als Geschäftsführungsaufgabe
zu verstehen.
Die Finanzkrise hat auf den Kapitalmärkten nochmals deutlich gemacht, wie die Reputation von Unternehmen im allgemeinen Ansehen sinken kann und welche Belastungen für
betroffene Unternehmen allgemein durch den Vorwurf von Korruption, Bestechung oder andere Skandale entstehen können.
Wir begreifen Compliancesysteme als Organisationsmaßnahmen,
die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln eines Unternehmens sowie seiner Organe und Mitarbeiter vorausplanend gewähren sollen.
Compliance
- Organisationen als reine „Insellösungen“ im Unternehmen helfen nicht weiter. Eine wirksame Risikominimierung kann nur erreicht werden, wenn alle Maßnahmen in ein
unternehmerisches Gesamtsystem integriert werden.
Hier stehen wir Ihnen zur Seite. Fragen Sie uns.
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